Das Bundeskartellamt muss sich bis zum 24. Januar 2002 zur geplanten Mehrheitsbeteiligung des Düsseldorfer Energiekonzerns Eon an der Essener RuhrgasAG äußern.
Der Chef des Bundeskartellamtes, Dr. Ulf Böge, sagte am Mittwoch in Berlin, die ursprüngliche Frist sei aufgrund technischer Probleme um drei Tage verlängert werden. Sicher sei, dass das Bundeskartellamt nicht zur Genehmigung der Fusion durch Fristverstreichung beitragen werde.
Mittwoch, 16.01.2002, 14:18 Uhr
Cerstin Gammelin
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