Die italienische Regulierungsbehörde für Energie hat die zum Mailänder Eni-Konzern gehörende Erdgasverteilertochter Snam Rete Gas wegen unzulässiger Marktbehinderung gerügt.
Anlass war die Klage des unabhängigen Mailänder Gasversorgers E-Noi, dessen Antrag auf Zuteilung von Transportkapazitäten wegen Ausbleibens des in den Vertragsbedingungen vorgesehenen und über die Bankbürgschaft hinausgehenden Zahlungsvorschusses abgelehnt worden war. Wie das Gesetz zur Liberalisierung des italienischen Gasmarktes vorsieht, kann die Netzbenutzung nur in besonderen, im Gesetz ausdr
Freitag, 10.01.2003, 14:05 Uhr
Harald Jung
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