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Energie & Management > Europäische Union - Rückzahlungen nur in Einzelfällen
Bild: Fotolia.com, kreatik
Europäische Union

Rückzahlungen nur in Einzelfällen

Die teilweise Befreiung der Eisenbahn von der EEG-Umlage ist mit europäischem Recht vereinbar. Das hat die EU-Kommission nach einer eingehenden Prüfung festgestellt. Die Kommission hat auch die meisten Beihilfen nach dem EEG von 2012 genehmigt.
Bei der Befreiung handle es sich zwar um eine staatliche Beihilfe, teilte die Kommission am 25. November in Brüssel mit, sie übersteige aber nicht die zusätzlichen Kosten. Vereinbar mit dem Wettbewerbsrecht seien auch die meisten Befreiungen anderer Sektoren von der EEG-Umlage. Einige Firmen müssen jedoch kleinere Beträge zurückzahlen.

Dienstag, 25.11.2014, 16:08 Uhr
Tom Weingärtner
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Die teilweise Befreiung der Eisenbahn von der EEG-Umlage ist mit europäischem Recht vereinbar. Das hat die EU-Kommission nach einer eingehenden Prüfung festgestellt. Die Kommission hat auch die meisten Beihilfen nach dem EEG von 2012 genehmigt.
Bei der Befreiung handle es sich zwar um eine staatliche Beihilfe, teilte die Kommission am 25. November in Brüssel mit, sie übersteige aber nicht die zusätzlichen Kosten. Vereinbar mit dem Wettbewerbsrecht seien auch die meisten Befreiungen anderer Sektoren von der EEG-Umlage. Einige Firmen müssen jedoch kleinere Beträge zurückzahlen.

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