Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht die Gebührenbescheide der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt für rechtswidrig erklärt hat, können die betroffenenen Anlagenbetreiber mit Kostenerstattungen rechnen.
Die Kostenverordnung für die erste Emissionshandelsperiode 2005 bis 2007 hatte der DEHSt zugestanden, dass sie alle von ihr verursachten Kosten auf die Gebührenbescheide umlegen durfte. Adressat der Kostenforderungen waren die emissionshandelspflichtigen Anlagenbetreiber in Deutschland, welche von der DEHSt Emissionsberechtigungen erhalten hatten. Die Behörde habe vie
Dienstag, 5.02.2008, 14:26 Uhr
Heidrun Rothweiler
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