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Die Bundesnetzagentur gibt die Einleitung des Festlegungsverfahrens „BRÜCKEN“ zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen bekannt.
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat ein Verfahren eingeleitet, das regeln soll, wie Erdgasnetzbetreiber Rückstellungen bilden können für die Stillegung und den eventuellen Rückbau ihrer Leitungen. Durch die schrittweise Ablösung von Erdgas als Energieträger für den Klimaschutz können die Gasleitungen nicht mehr über die geplanten Zeiträume abgeschrieben werden. Daher bedarf es einer Ne
Donnerstag, 18.12.2025, 11:11 Uhr
Susanne Harmsen
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