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Bei den geplanten Ausschreibungen allein auf den niedrigsten Preis für die erzeugte Kilowattstunde Ökostrom zu setzen, ist das falsche Ziel. Entscheidend sind die Kosten des Gesamtsystems. Und die sind bei einem guten Mix niedriger, analysiert Peter Glasstetter*.
Als im Juli der Bundesrat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes passieren ließ, war klar: Der deutsche Energiemarkt steht vor einem Epochenwandel. Mit der Festlegung, die finanzielle Förderung von erneuerbarem Strom in Ausschreibungen zu bestimmen, schwenkt der Gesetzgeber von einer Preis- auf eine Mengensteuerung von erneuerbaren Energien um. Mit der Entscheidung treten alle Grundsatzüber
Montag, 22.09.2014, 16:02 Uhr
Peter Glasstetter
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