Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die Übertragung des Reststrommengen-Kontingents des stillgelegten Kernkraftwerks Mühlheim-Kärlich auf die Meiler Biblis A und Brunsbüttel am 26. März abgelehnt.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel äußerte sich zufrieden über das Urteil: „Die obersten Verwaltungsrichter haben unsere Rechtsauffassung und die Rechtmäßigkeit unserer Entscheidung uneingeschränkt bestätigt." Die Gerichtsentscheidung schaffe Rechtssicherheit für den weiteren Vollzug des Ausstiegsgesetzes. Gabriel appellierte an die Kraftwerksbetreiber RWE und Vattenfall, endlich seinen
Freitag, 27.03.2009, 11:22 Uhr
Michael Pecka
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