Zwei parallele Zugangsmodelle für das deutsche Gasnetz sind zu aufwendig, meinen die Rechtsanwälte Olaf Däuper* und Thomas Schmeding* und versuchen in ihrem Gastbeitrag für E&M Vorbehalte gegen das so genannte Basismodell auszuräumen.
Eine Reihe von Gasnetzbetreibern hat angekündigt, den Zugang zu ihren Leitungen in Deutschland nur noch über das gesetzlich vorgeschriebene Zweivertragsmodell – auch Basismodell genannt – anzubieten. Dies hat unweigerlich Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Gaslieferverträge, da das Basismodell nur den virtuellen Handelspunkt als Lieferort vorsieht.Entscheidet sich al
Mittwoch, 27.09.2006, 14:39 Uhr
Peter Focht
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