Entgegen der eigenen Ankündigung wird Professor Ulrich Ehricke künftig nun nicht im zweiten Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf über Energierechtsfragen entscheiden, sondern im ersten Kartellsenat des OLG für Unternehmensfusionen zuständig sein.
Das teilte das OLG am 25. April mit. Ehricke solle trotz seiner einschlägigen Fachkenntnisse nicht dem für Energierechtsfragen zuständigen zweiten Kartellsenat zugewiesen werden. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) kritisierte die bevorstehende Ernennung von Ehricke zum Kartellrichter. Sie gefährde im hohen Maße das Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit, denn laut Geschäftsvert
Donnerstag, 28.04.2005, 09:42 Uhr
Cerstin Gammelin
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