Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat im Verfahren um eine mögliche Stilllegung des Kernkraftwerks Obrigheim in Baden-Württemberg den Kernkraftgegnern teilweise Recht gegeben.
Eine sofortige Stilllegung wurde aber nicht verfügt, das Verfahren wurde an das zuständige Verwaltungsgericht in Mannheim zurückverwiesen. Dem neuen Verfahren sieht die Karlsruher Energie Baden-Württemberg (EnBW) als Kraftwerksbetreiber in Obrigheim allerdings mit Zuversicht entgegen: Es liege eine vollständige Kette von Teilgenehmigungen vor
Mittwoch, 25.10.2000, 17:41 Uhr
Andreas Kögler
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