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Energie & Management > Vertrieb - Rheinenergie geht nochmals mit Neukundenpreisen runter
Quelle: Fotolia / caruso13
Vertrieb

Rheinenergie geht nochmals mit Neukundenpreisen runter

Die Rheinenergie bemüht sich um positive Schlagzeilen: Das Kölner Unternehmen senkt erneut die Grund- und Ersatzversorgungspreise für neue Privatkunden
Ab dem 1. Februar zahlen Kunden, die ab dem 22. Dezember 2021 bei der Rheinenergie in die Grundversorgung gekommen sind, 38,15 Cent/kWh brutto für Strom und 13,99 Cent/kWh brutto für Erdgas. Für alle, die schon länger Kunden bei Rheinenergie sind, gilt weiterhin der bisherige Preis. Ebenso gibt es zum 1. Februar neue Laufzeitverträge von zwölf oder 24 Monaten: Die Kilowattstunde kostet im Einjahresvertrag dann 37,68 Cent (Strom) und 13,86 Cent (Erdgas), im Zweijahresvertrag sind es 36,76 Cent (Strom) und 13,40 Cent (Erdgas).

Die Preisänderungen sind nach Angaben des Versorgers möglich, weil an den Energiebeschaffungsmärkten mittlerweile wieder eine bessere Planbarkeit für das laufende Jahr gegeben ist. „Mit der Preisanpassung trägt die Rheinenergie den aktuellen Marktentwicklungen Rechnung“, heißt es in einer Mitteilung.

Zuletzt war die Rheinenergie ins Visier der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geraten, die sich nicht damit abfinden will, dass Versorger eigene und zum Teil um ein Vielfaches teurere Grundversorgungstarife für Neukunden eingeführt haben. Hintergrund ist die Tatsache, dass mehrere Energieunternehmen wegen der derzeit hohen Einkaufspreise in Schieflage geraten sind und die Belieferung ihrer Kunden eingestellt haben. Der regionale Versorger ist dann verpflichtet, diese bei sich in die Grundversorgung aufzunehmen.

„In außergewöhnlicher Marktsituation angemessen“

Für solche gesplitteten Tarife hatte die Verbraucherzentrale NRW die Rheinenergie sowie die Stadtwerke Wuppertal und Gütersloh bereits abgemahnt. Diese hatten jedoch die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung am 20. Januar verstreichen lassen. Daraufhin wurde der Antrag auf Einstweilige Verfügung nachgeschoben, um „schnellstmöglich eine rechtliche Klärung“ über die Ungleichbehandlung herbeizuführen.

Die Rheinenergie reagierte mit Unverständnis. Einstweilige Verfügungen seien „kein geeignetes Vorgehen, um Grundsatzfragen zu klären“, teilte das Unternehmen auf Anfrage der Redaktion mit. Da die Verbraucherzentrale keine neuen Argumente vorgebracht habe, bleibe Rheinenergie bei der Auffassung, dass gesplittete Grundversorgungspreise „in einer außergewöhnlichen Marktsituation angemessen und sachgerecht“ seien.

Die drei besagten Unternehmen haben wiederholt für sich in Anspruch genommen, rechtmäßig zu handeln. Weil sie für die plötzlich aufgetretenen Kundenströme nicht über ausreichend Energiemengen verfügten, hätten sie zu aktuellen, also stark gestiegenen Preisen an den Märkten nachordern müssen.

Bereits ab 14. Januar war Rheinenergie mit einer Preissenkung zurückgerudert: Die Kölner vergünstigten den Strom-Grundversorgungstarif für alle, die seit dem 1. Januar in die Belieferung gefallen sind, um 25 %. Anfangs hatte das Unternehmen 72,80 Cent je kWh von Neukunden verlangt. Bestandskunden zahlen im günstigsten Tarif 28,68 Cent.


Montag, 31.01.2022, 11:43 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Vertrieb - Rheinenergie geht nochmals mit Neukundenpreisen runter
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Rheinenergie geht nochmals mit Neukundenpreisen runter
Die Rheinenergie bemüht sich um positive Schlagzeilen: Das Kölner Unternehmen senkt erneut die Grund- und Ersatzversorgungspreise für neue Privatkunden
Ab dem 1. Februar zahlen Kunden, die ab dem 22. Dezember 2021 bei der Rheinenergie in die Grundversorgung gekommen sind, 38,15 Cent/kWh brutto für Strom und 13,99 Cent/kWh brutto für Erdgas. Für alle, die schon länger Kunden bei Rheinenergie sind, gilt weiterhin der bisherige Preis. Ebenso gibt es zum 1. Februar neue Laufzeitverträge von zwölf oder 24 Monaten: Die Kilowattstunde kostet im Einjahresvertrag dann 37,68 Cent (Strom) und 13,86 Cent (Erdgas), im Zweijahresvertrag sind es 36,76 Cent (Strom) und 13,40 Cent (Erdgas).

Die Preisänderungen sind nach Angaben des Versorgers möglich, weil an den Energiebeschaffungsmärkten mittlerweile wieder eine bessere Planbarkeit für das laufende Jahr gegeben ist. „Mit der Preisanpassung trägt die Rheinenergie den aktuellen Marktentwicklungen Rechnung“, heißt es in einer Mitteilung.

Zuletzt war die Rheinenergie ins Visier der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geraten, die sich nicht damit abfinden will, dass Versorger eigene und zum Teil um ein Vielfaches teurere Grundversorgungstarife für Neukunden eingeführt haben. Hintergrund ist die Tatsache, dass mehrere Energieunternehmen wegen der derzeit hohen Einkaufspreise in Schieflage geraten sind und die Belieferung ihrer Kunden eingestellt haben. Der regionale Versorger ist dann verpflichtet, diese bei sich in die Grundversorgung aufzunehmen.

„In außergewöhnlicher Marktsituation angemessen“

Für solche gesplitteten Tarife hatte die Verbraucherzentrale NRW die Rheinenergie sowie die Stadtwerke Wuppertal und Gütersloh bereits abgemahnt. Diese hatten jedoch die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung am 20. Januar verstreichen lassen. Daraufhin wurde der Antrag auf Einstweilige Verfügung nachgeschoben, um „schnellstmöglich eine rechtliche Klärung“ über die Ungleichbehandlung herbeizuführen.

Die Rheinenergie reagierte mit Unverständnis. Einstweilige Verfügungen seien „kein geeignetes Vorgehen, um Grundsatzfragen zu klären“, teilte das Unternehmen auf Anfrage der Redaktion mit. Da die Verbraucherzentrale keine neuen Argumente vorgebracht habe, bleibe Rheinenergie bei der Auffassung, dass gesplittete Grundversorgungspreise „in einer außergewöhnlichen Marktsituation angemessen und sachgerecht“ seien.

Die drei besagten Unternehmen haben wiederholt für sich in Anspruch genommen, rechtmäßig zu handeln. Weil sie für die plötzlich aufgetretenen Kundenströme nicht über ausreichend Energiemengen verfügten, hätten sie zu aktuellen, also stark gestiegenen Preisen an den Märkten nachordern müssen.

Bereits ab 14. Januar war Rheinenergie mit einer Preissenkung zurückgerudert: Die Kölner vergünstigten den Strom-Grundversorgungstarif für alle, die seit dem 1. Januar in die Belieferung gefallen sind, um 25 %. Anfangs hatte das Unternehmen 72,80 Cent je kWh von Neukunden verlangt. Bestandskunden zahlen im günstigsten Tarif 28,68 Cent.


Montag, 31.01.2022, 11:43 Uhr
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