Bild: Wikipedia Michael Kauffmann
Der Energieversorger EnBW überträgt vorhandene Reststrommengen im Kernkraftwerk Philippsburg von Block 1 auf Block 2.
Im Atomgesetz sind den deutschen Kernkraftwerken sowohl Laufzeiten (in Form eines Abschaltdatums) als auch noch zu produzierende Strommengen zugewiesen. Eine Anlage muss endgültig abgeschaltet werden, sobald eines der beiden Kriterien erreicht ist. Verfügt eine Anlage nach ihrer Abschaltung noch über eine Reststrommenge, kann diese Menge ohne behördliche Zustimmung auf eine jüngere Anlage übertrag
Montag, 26.03.2018, 15:19 Uhr
Armin Müller
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