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Uwe Holzhammer* plädiert dafür, bei der Ermittlung der möglichen Einspeisekapazität von Biogasanlagen beim Anschluss ans Verteilnetz das zukünftige bedarfsorientierte Stromerzeugungsprofil mit zu berücksichtigen.
Bestehenden Biogasanlagen wurde eine bestimmte Anschlussleistung zugesagt, die der Betreiber zur Grundlasterzeugung ausschöpfen kann. Diese Kapazitätszusage des Netzbetreibers ist an die Vor-Ort-Gegebenheiten angepasst und grundsätzlich durch die Netzausführung, durch Lasten und durch erneuerbare Erzeugungsleistungen - insbesondere der Photovoltaikkapazitäten im Verteilnetz - begrenzt. Will der Bi
Dienstag, 24.09.2013, 12:09 Uhr
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