E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Rechteck - Renaissance der Stadtwerke?
Rechteck

Renaissance der Stadtwerke?

Der Gesetzgeber erlaubt Gemeinden umfänglichen Einfluss auf die kommunale Energieversorgung, erläutert Matthias Albrecht*.
Das Grundgesetz (Artikel 28, Absatz 2, Satz 1) fordert, Gemeinden das Recht zu gewährleisten, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln". Der Grundgesetzartikel erfüllt eine dreifache Funktion: Er regelt die Allzuständigkeit. Das heißt, die Gemeinden können sich den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft au

Montag, 27.07.2009, 13:47 Uhr
Redaktion
Energie & Management > Rechteck - Renaissance der Stadtwerke?
Rechteck
Renaissance der Stadtwerke?
Der Gesetzgeber erlaubt Gemeinden umfänglichen Einfluss auf die kommunale Energieversorgung, erläutert Matthias Albrecht*.
Das Grundgesetz (Artikel 28, Absatz 2, Satz 1) fordert, Gemeinden das Recht zu gewährleisten, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln". Der Grundgesetzartikel erfüllt eine dreifache Funktion: Er regelt die Allzuständigkeit. Das heißt, die Gemeinden können sich den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft au

Montag, 27.07.2009, 13:47 Uhr
Redaktion

Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?

Kaufen Sie den Artikel

  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93

Testen Sie E&M kostenlos und unverbindlich

  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung

Login für Kunden

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.