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Die ungewöhnlich hohen Gebote am Regelenergiemarkt im Oktober 2017 beschäftigen noch immer die Behörden. Ein Kartellrechtsverstoß sei aber nicht zu erkennen, so die Regierung.
„Die Prüfungen dauern an“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zum Regelenergiemarkt. Am 17. Oktober 2017 wurden am Markt für Regelenergie Gebote für den Arbeitspreis in Höhe von 77 777 Euro/MWh abgegeben und auch bezuschlagt. Ein entsprechender Netzengpass, der diesen Preis am Regelenergiemarkt gerechtfertigt hätte, konnte i
Freitag, 22.02.2019, 14:23 Uhr
Stefan Sagmeister
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