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Energie & Management > Österreich - Regulierungssystematik: Gespräche vor Abschluss
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

Regulierungssystematik: Gespräche vor Abschluss

Die E-Control plant laut Vorstand Alfons Haber die Einführung einer Reihe von Änderungen. Sie sollen die unverzichtbare Ertüchtigung der Netze für die Energiewende erleichtern.
Die Gespräche über die ab 1. Januar 2024 geltende neue Systematik für die Regulierung der österreichischen Stromnetztarife stehen vor dem Abschluss. Das berichtete der Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, Alfons Haber, der Redaktion am Rande des Kongresses „Inspire“ des Energiekonzerns Verbund am 29. September.

Haber zufolge sollte die Verordnung der Regulierungskommission seiner Behörde hinsichtlich der Netztarife für 2024 im November vorliegen. Weil in den kommenden Jahren große Mengen elektrischer Energie aus neuen Ökostromanlagen in die Netze integriert werden müssen, ist es notwendig, diese entsprechend zu ertüchtigen und zu erweitern. Dem passte die E-Control ihre Entwürfe zur neuen Regulierungssystematik an.

Wie bereits per 1. Januar 2023 im Gasbereich, wird nun auch im Strombereich die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (WACC) in einen „WACC Altanlagen“ und einen „WACC Neuanlagen“ gesplittet. Je nach den Marktbedingungen kann der „WACC Neuanlagen“ jährlich angepasst werden. Damit will die E-Control laut Haber Investitionen in die Netze erleichtern. Diesem Zweck dient auch die Anpassung von Betriebskostenfaktoren für die Berechnung der Netztarife. Berücksichtigt wird unter anderem, wie schnell Ökostromanlagen an ein Netz angeschlossen werden können und wie viele Anlagen anzuschließen sind.

Ein eigener Forschungsfaktor unterstützt Forschungsprojekte, etwa zur optimalen Auswertung von Netzdaten sowie zu deren Nutzung in der Betriebsplanung, in der Betriebsführung sowie in der Netzausbauplanung. Aufwendungen für Digitalisierungsprojekte werden laut Haber gesondert berücksichtigt. Bei entsprechenden Vorhaben kommt es ihm zufolge zu einer Verlagerung von den Betriebskosten (Opex) zu den Kapitalkosten (Capex), was in den Netztarifen angemessen abgebildet werden soll.

Debatten ums Benchmarking

Haber bestätigte der Redaktion, dass den Netzbetreibern ein vorläufiges Ergebnis des von der E-Control vorgenommenen Benchmarkings mitgeteilt wurde. Dies führte verschiedentlich zu beträchtlicher Aufregung, weil sich manche der Unternehmen schlechter eingestuft sahen, obwohl sie ihre Effizienz erheblich gesteigert hatten. Haber konstatierte: „Ich verstehe die Aufregung.“ Die Berechnungsmethode für das Benchmarking sei nicht geändert worden. Die E-Control werde sich die Stellungnahmen der Netzbetreiber sehr genau ansehen und plane eine Neuberechnung des Benchmarkings. 

Ausbau unverzichtbar

Haber betonte, eine leistungsstarke Netzinfrastruktur sei für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Die E-Control wolle deren weitere Ertüchtigung ermöglichen, wie sie dies in der Vergangenheit stets getan habe. Dass der Ausbau der Netze mit jenem der Ökostromanlagen vielfach nicht Schritt hält, ist laut Haber speziell im Hoch- und Höchstspannungsbereich den teils überlangen Genehmigungsverfahren geschuldet. Dringend nötig sind ihm zufolge weitere gesetzliche Anpassungen, wie etwa der Beschluss des im Januar angekündigten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). Dieses würde auch den Netzausbau erleichtern. Haber betonte, das öffentliche Interesse an der Ertüchtigung der Netze sei vielerorts zweifelsfrei gegeben.

„Dynamische Leistungsregelung“ sinnvoll

Verständnis äußerte Haber für den Wunsch der Netzbetreiber nach der Einführung einer „dynamischen Leistungsregelung.“ Gemeint ist damit das Recht der Netzgesellschaften, die Einspeiseleistung von Ökostromanlagen notfalls auf einen bestimmten Prozentsatz der Nominalleistung zu begrenzen. In der Vergangenheit hieß es, der betreffende Wert solle bei 70 Prozent der Nominalleistung liegen. Laut Haber ist nun von 80 bis 90 Prozent die Rede. Der E-Control-Chef betonte, der Erzeugungsverlust der Betreiber von Ökostromanlagen würde in diesem Fall bei maximal 2 bis 3 Prozent des möglichen Jahresertrags liegen. Außerdem lasse sich der nicht ins Netz einspeisbare Strom für die Eigenversorgung der Anlagenbetreiber nutzen: „Damit ginge überhaupt nichts verloren.“

Als Beispiel, wie die dynamische Leistungsregelung funktionieren würde, nannte Haber einen Gewerbepark, der mit Photovoltaikanlagen ausgestattet ist. Unter der Woche kann deren Stromproduktion sehr gut im Gewerbepark selbst genutzt werden. Lediglich an sonnigen Wochenenden wäre mit einer massiven Einspeisung des Ökostroms in das öffentliche Netz zu rechnen: „Und nur in dieser Zeit würde die Begrenzung der Einspeiseleistung schlagend.“ Allerdings bedürfte die Einführung einer „dynamischen Leistungsregelung“ einer gesetzlichen Grundlage. Umso notwendiger wäre laut Haber der baldige Beschluss des geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG), der Nachfolgebestimmung des derzeitigen, rund 20 Jahre alten, Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG).
 

Freitag, 29.09.2023, 12:27 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Regulierungssystematik: Gespräche vor Abschluss
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich
Regulierungssystematik: Gespräche vor Abschluss
Die E-Control plant laut Vorstand Alfons Haber die Einführung einer Reihe von Änderungen. Sie sollen die unverzichtbare Ertüchtigung der Netze für die Energiewende erleichtern.
Die Gespräche über die ab 1. Januar 2024 geltende neue Systematik für die Regulierung der österreichischen Stromnetztarife stehen vor dem Abschluss. Das berichtete der Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, Alfons Haber, der Redaktion am Rande des Kongresses „Inspire“ des Energiekonzerns Verbund am 29. September.

Haber zufolge sollte die Verordnung der Regulierungskommission seiner Behörde hinsichtlich der Netztarife für 2024 im November vorliegen. Weil in den kommenden Jahren große Mengen elektrischer Energie aus neuen Ökostromanlagen in die Netze integriert werden müssen, ist es notwendig, diese entsprechend zu ertüchtigen und zu erweitern. Dem passte die E-Control ihre Entwürfe zur neuen Regulierungssystematik an.

Wie bereits per 1. Januar 2023 im Gasbereich, wird nun auch im Strombereich die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (WACC) in einen „WACC Altanlagen“ und einen „WACC Neuanlagen“ gesplittet. Je nach den Marktbedingungen kann der „WACC Neuanlagen“ jährlich angepasst werden. Damit will die E-Control laut Haber Investitionen in die Netze erleichtern. Diesem Zweck dient auch die Anpassung von Betriebskostenfaktoren für die Berechnung der Netztarife. Berücksichtigt wird unter anderem, wie schnell Ökostromanlagen an ein Netz angeschlossen werden können und wie viele Anlagen anzuschließen sind.

Ein eigener Forschungsfaktor unterstützt Forschungsprojekte, etwa zur optimalen Auswertung von Netzdaten sowie zu deren Nutzung in der Betriebsplanung, in der Betriebsführung sowie in der Netzausbauplanung. Aufwendungen für Digitalisierungsprojekte werden laut Haber gesondert berücksichtigt. Bei entsprechenden Vorhaben kommt es ihm zufolge zu einer Verlagerung von den Betriebskosten (Opex) zu den Kapitalkosten (Capex), was in den Netztarifen angemessen abgebildet werden soll.

Debatten ums Benchmarking

Haber bestätigte der Redaktion, dass den Netzbetreibern ein vorläufiges Ergebnis des von der E-Control vorgenommenen Benchmarkings mitgeteilt wurde. Dies führte verschiedentlich zu beträchtlicher Aufregung, weil sich manche der Unternehmen schlechter eingestuft sahen, obwohl sie ihre Effizienz erheblich gesteigert hatten. Haber konstatierte: „Ich verstehe die Aufregung.“ Die Berechnungsmethode für das Benchmarking sei nicht geändert worden. Die E-Control werde sich die Stellungnahmen der Netzbetreiber sehr genau ansehen und plane eine Neuberechnung des Benchmarkings. 

Ausbau unverzichtbar

Haber betonte, eine leistungsstarke Netzinfrastruktur sei für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Die E-Control wolle deren weitere Ertüchtigung ermöglichen, wie sie dies in der Vergangenheit stets getan habe. Dass der Ausbau der Netze mit jenem der Ökostromanlagen vielfach nicht Schritt hält, ist laut Haber speziell im Hoch- und Höchstspannungsbereich den teils überlangen Genehmigungsverfahren geschuldet. Dringend nötig sind ihm zufolge weitere gesetzliche Anpassungen, wie etwa der Beschluss des im Januar angekündigten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). Dieses würde auch den Netzausbau erleichtern. Haber betonte, das öffentliche Interesse an der Ertüchtigung der Netze sei vielerorts zweifelsfrei gegeben.

„Dynamische Leistungsregelung“ sinnvoll

Verständnis äußerte Haber für den Wunsch der Netzbetreiber nach der Einführung einer „dynamischen Leistungsregelung.“ Gemeint ist damit das Recht der Netzgesellschaften, die Einspeiseleistung von Ökostromanlagen notfalls auf einen bestimmten Prozentsatz der Nominalleistung zu begrenzen. In der Vergangenheit hieß es, der betreffende Wert solle bei 70 Prozent der Nominalleistung liegen. Laut Haber ist nun von 80 bis 90 Prozent die Rede. Der E-Control-Chef betonte, der Erzeugungsverlust der Betreiber von Ökostromanlagen würde in diesem Fall bei maximal 2 bis 3 Prozent des möglichen Jahresertrags liegen. Außerdem lasse sich der nicht ins Netz einspeisbare Strom für die Eigenversorgung der Anlagenbetreiber nutzen: „Damit ginge überhaupt nichts verloren.“

Als Beispiel, wie die dynamische Leistungsregelung funktionieren würde, nannte Haber einen Gewerbepark, der mit Photovoltaikanlagen ausgestattet ist. Unter der Woche kann deren Stromproduktion sehr gut im Gewerbepark selbst genutzt werden. Lediglich an sonnigen Wochenenden wäre mit einer massiven Einspeisung des Ökostroms in das öffentliche Netz zu rechnen: „Und nur in dieser Zeit würde die Begrenzung der Einspeiseleistung schlagend.“ Allerdings bedürfte die Einführung einer „dynamischen Leistungsregelung“ einer gesetzlichen Grundlage. Umso notwendiger wäre laut Haber der baldige Beschluss des geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG), der Nachfolgebestimmung des derzeitigen, rund 20 Jahre alten, Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG).
 

Freitag, 29.09.2023, 12:27 Uhr
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