Im Zusammenhang mit der lange umstrittenen Härtefallregelung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz haben sich das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) über die Eckpunkte einer Regulierungsbehörde für den Strommarkt geeinigt.
Wie aus SPD-Fraktionskreisen bekannt wurde, soll der Wettbewerb auf dem Strommarkt spätestens ab Juli 2004 durch eine Regulierungsbehörde überwacht werden. Der bisher praktizierte verhandelte Netzzugang und die entsprechende Verbändevereinbarung VV Strom sollen damit ausgesetzt werden.Weiter hieß es, dass die Behörde insbesondere die konkreten Bedingungen für Netzanschluss und Netznutzun
Dienstag, 25.03.2003, 08:25 Uhr
Cerstin Gammelin
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