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Künftig soll das Instrument des Kapitalkostenabgleichs für einen schnelleren Mittelrückfluss bei Investitionen in Verteilnetze sorgen. Der Vorteil könnte aber teuer erkauft sein.
Den Budgetansatz, mit dem die Verteilnetzbetreiber ihre Investitionen in betriebsnotwendige Anlagegüter bislang refinanzieren, soll es künftig nicht mehr geben. Stattdessen soll der so genannte Kapitalkostenabgleich zum zentralen Baustein der Regulierung werden. Ein Referentenentwurf für die Novelle der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass der S
Dienstag, 22.03.2016, 13:12 Uhr
Fritz Wilhelm
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