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Mit der Festlegung auf ein Verfahren zur Vergütung von Redispatch-Maßnahmen hat die Bundesnetzagentur den Übertragungsnetzbetreibern den Rücken gestärkt.
Die Bundesnetzagentur hat ein verbindliches System für die Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach Paragraf 13 des EnWG festgelegt. Damit könnte ein jahrelang schwelender Konflikt zwischen Übertragungsnetz- und Kraftwerksbetreibern beendet werden.Kraftwerksbetreiber hatten seit mehreren Jahren mit den Übertragungsnetzbetreibern über eine „angemessene Vergütung“
Mittwoch, 17.10.2018, 13:13 Uhr
Kai Eckert
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