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Energie & Management > Stromnetz - Regionale Krisenprävention
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Stromnetz

Regionale Krisenprävention

Deutschland und seine osteuropäischen Nachbarstaaten haben sich auf Regeln verständigt, nach denen sie im Fall einer Störung der regionalen Stromversorgung zusammenarbeiten wollen.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) und seine Kollegen aus Österreich, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Polen haben am Rande des Energieministerrates in Luxemburg ein Memorandum of Unterstanding (MoU) unterzeichnet. Dieses soll als Grundlage der von der EU geforderte regionale Zusammenarbeit in der Stromversorgung dienen.

Danach verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, in Situationen, die nicht mehr mit den Mitteln des Marktes beherrscht werden können und Eingriffe der Behörden erfordern, im Geist der Solidarität zusammenzuarbeiten. Sie wollen Risiken gemeinsam identifizieren, sich darauf vorbereiten und regionale Maßnahmen gemeinsam umsetzen.

Deutschland sei angewiesen auf die Solidarität seiner Nachbar, sagte Habeck in Luxemburg, "und umgekehrt. Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft." Zur Umsetzung des Memorandums müssten zwischen den beteiligten Staaten bilaterale Verträge geschlossen werden. Über die Eckpunkte solcher Vereinbarungen habe man sich am Rande des Rates Bereits mit einigen Ländern verständigt.

Das MoU legt dafür die Definitionen und Kernelemente fest. So gehen alle Unterzeichnerstaaten davon aus, dass eine Krise dann vorliegt, wenn in mindestens einem von ihnen nicht mehr alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit Strom beliefert werden können. In einer regionalen Krise müssen mehrere Länder in diese Lage geraten.

Alle Regierungen, die das MoU unterschrieben haben, verpflichten sich, Ansprechpartner für die anderen zu benennen, die als Krisenmanager handeln können. Dazu gehören in jedem Fall die nationalen Regulierungsbehörden und die Übertragungsnetzbetreiber. Die Liste ist vertraulich und wird regelmäßig aktualisiert. Die nationalen Expertinnen und Experten sollen sich regelmäßig treffen, um die Versorgungssicherheit zu beurteilen.

Im Fall einer akuten Krise bieten die anderen den betroffenen Ländern im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten Hilfe an. Die Bedingungen, unter denen davon Gebrauch gemacht werden kann, müssten "klar, objektiv und harmonisiert" sein, heißt es in dem MoU. Das gelte auch für die Finanzierung. Sie muss bilateral geregelt, "fair und angemessen" sein. Wer dem Nachbarn im Krisenfall hilft, hat Anspruch auf den Ersatz der dadurch entstehenden Kosten, insbesondere natürlich für den gelieferten Strom, aber auch für die Nutzung der Leitungen und andere Dienstleistungen. Darunter fallen auch nicht aktivierte Hilfen oder Kosten für eine mögliche Schlichtung.

In jedem Fall müssten Hilfeleistungen im Rahmen der Regeln der Netzbetreiber (TSO) zur Sicherheit des Netzbetriebs stattfinden und mit den TSO abgestimmt werden.

Dienstag, 28.06.2022, 09:15 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Stromnetz - Regionale Krisenprävention
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Stromnetz
Regionale Krisenprävention
Deutschland und seine osteuropäischen Nachbarstaaten haben sich auf Regeln verständigt, nach denen sie im Fall einer Störung der regionalen Stromversorgung zusammenarbeiten wollen.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) und seine Kollegen aus Österreich, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Polen haben am Rande des Energieministerrates in Luxemburg ein Memorandum of Unterstanding (MoU) unterzeichnet. Dieses soll als Grundlage der von der EU geforderte regionale Zusammenarbeit in der Stromversorgung dienen.

Danach verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, in Situationen, die nicht mehr mit den Mitteln des Marktes beherrscht werden können und Eingriffe der Behörden erfordern, im Geist der Solidarität zusammenzuarbeiten. Sie wollen Risiken gemeinsam identifizieren, sich darauf vorbereiten und regionale Maßnahmen gemeinsam umsetzen.

Deutschland sei angewiesen auf die Solidarität seiner Nachbar, sagte Habeck in Luxemburg, "und umgekehrt. Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft." Zur Umsetzung des Memorandums müssten zwischen den beteiligten Staaten bilaterale Verträge geschlossen werden. Über die Eckpunkte solcher Vereinbarungen habe man sich am Rande des Rates Bereits mit einigen Ländern verständigt.

Das MoU legt dafür die Definitionen und Kernelemente fest. So gehen alle Unterzeichnerstaaten davon aus, dass eine Krise dann vorliegt, wenn in mindestens einem von ihnen nicht mehr alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit Strom beliefert werden können. In einer regionalen Krise müssen mehrere Länder in diese Lage geraten.

Alle Regierungen, die das MoU unterschrieben haben, verpflichten sich, Ansprechpartner für die anderen zu benennen, die als Krisenmanager handeln können. Dazu gehören in jedem Fall die nationalen Regulierungsbehörden und die Übertragungsnetzbetreiber. Die Liste ist vertraulich und wird regelmäßig aktualisiert. Die nationalen Expertinnen und Experten sollen sich regelmäßig treffen, um die Versorgungssicherheit zu beurteilen.

Im Fall einer akuten Krise bieten die anderen den betroffenen Ländern im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten Hilfe an. Die Bedingungen, unter denen davon Gebrauch gemacht werden kann, müssten "klar, objektiv und harmonisiert" sein, heißt es in dem MoU. Das gelte auch für die Finanzierung. Sie muss bilateral geregelt, "fair und angemessen" sein. Wer dem Nachbarn im Krisenfall hilft, hat Anspruch auf den Ersatz der dadurch entstehenden Kosten, insbesondere natürlich für den gelieferten Strom, aber auch für die Nutzung der Leitungen und andere Dienstleistungen. Darunter fallen auch nicht aktivierte Hilfen oder Kosten für eine mögliche Schlichtung.

In jedem Fall müssten Hilfeleistungen im Rahmen der Regeln der Netzbetreiber (TSO) zur Sicherheit des Netzbetriebs stattfinden und mit den TSO abgestimmt werden.

Dienstag, 28.06.2022, 09:15 Uhr
Tom Weingärtner

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