E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - Regierung deckelt Stromkosten für Haushalte
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Regierung deckelt Stromkosten für Haushalte

Haushalte sollen für einen Jahresbedarf von 2.900 kWh zehn Cent/kWh bezahlen. Für den darüber hinausgehenden Bedarf fällt der „Marktpreis“ des jeweiligen Versorgers an.
Am Wochenende gelangten einige Eckpunkte hinsichtlich der geplanten österreichischen „Strompreisbremse“ an die Öffentlichkeit. Dem Vernehmen nach sollen Haushalte für einen Jahresbedarf 2.900 kWh zehn Cent/kWh bezahlen. Ist ihr Jahresbedarf höher, fällt für die über die 2.900 kWh hinausgehende Menge der sogenannte „Marktpreis“ an.

Das ist der Preis, den ein Haushalt seinem Versorger zurzeit bezahlt. Preiserhöhungen für die über die 2.900 kWh hinausgehende Menge sind zulässig. Gelten soll die „Preisbremse“ ab Dezember dieses Jahres für einen bisher nicht bekannten Zeitraum. Die jährliche Kostenverminderung für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresbedarf wird mit rund 500 Euro beziffert.

Angeblich will die Regierung die wesentlichsten Punkte der „Preisbremse“ bei ihrer Sitzung am 7. September beschließen. In der Folge wird ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet und zur Begutachtung ausgesandt. Finanziert wird die „Preisbremse“ mit rund 2,5 Mrd. Euro aus dem Bundesbudget. Auch für Unternehmen werden Entlastungen erarbeitet, voraussichtlich in Form eines Direktzuschusses.

Lob von der E-Wirtschaft

Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie sprach von einer „unbürokratischen und kundenfreundlichen Lösung“. Die Kundinnen und Kunden bräuchten keinen Antrag zu stellen, um in den Genuss der „Preisbremse“ zu kommen: „Das vereinfacht die Abwicklung aus Kundensicht sehr“, konstatierte Generalsekretärin Barbara Schmidt. Den Zeitplan für die Einführung der „Preisbremse“ bezeichnete Schmidt als „ambitioniert“. Etliche Detailfragen seien noch offen. Ferner müssten die Stromversorger eventuell ihre Abrechnungssysteme umstellen. „Die Unternehmen der E-Wirtschaft werden aber alles daransetzen, um die Umsetzung möglich zu machen“, versicherte Schmidt.

Auch die Arbeiterkammer, die Aufgaben im Bereich des Konsumentenschutzes wahrnimmt, reagierte positiv. Die bislang bekannten Eckpunkte der „Preisbremse“ entsprächen „grundsätzlich“ ihren Vorstellungen. Allerdings müssten einkommensschwache Haushalte besonders entlastet werden, etwa durch eine „Ausweitung der begünstigten Strommenge oder einen niedrigeren Strompreis“. Wünschenswert wäre, diesen „Strompreisdeckel Plus“ den rund 780.000 Haushalten zu gewähren, die laut dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) von den Ökostromkosten befreit sind.

Zu spät, zu wenig, unökologisch

Kritik kam dagegen von der Opposition. Den Sozialdemokraten zufolge wird die Entlastung erst im Winter wirksam und ist „überdies viel zu gering“. Auch betrifft sie nur Strom, nicht aber Erdgas, obwohl die Gaskosten bei vielen Haushalten rund drei Viertel des Energiepreisanstiegs der vergangenen Monate ausmachen. Hinzu komme, dass die „Preisbremse“ aus dem Budget und damit letztlich von den Kundinnen und Kunden selbst bezahlt werde.

Als „unsozial und klimaschädlich“ bezeichnete die regierungskritische Organisation Attac die Pläne der Regierung. So übersteige der begünstigte Verbrauch von 2.900 kWh den bei 1.500 kWh liegenden Durchschnittsbedarf „kleiner“ Haushalte bei weitem. Daher bestehe kein Anreiz, sparsam mit Strom umzugehen.

Montag, 5.09.2022, 16:08 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Regierung deckelt Stromkosten für Haushalte
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich
Regierung deckelt Stromkosten für Haushalte
Haushalte sollen für einen Jahresbedarf von 2.900 kWh zehn Cent/kWh bezahlen. Für den darüber hinausgehenden Bedarf fällt der „Marktpreis“ des jeweiligen Versorgers an.
Am Wochenende gelangten einige Eckpunkte hinsichtlich der geplanten österreichischen „Strompreisbremse“ an die Öffentlichkeit. Dem Vernehmen nach sollen Haushalte für einen Jahresbedarf 2.900 kWh zehn Cent/kWh bezahlen. Ist ihr Jahresbedarf höher, fällt für die über die 2.900 kWh hinausgehende Menge der sogenannte „Marktpreis“ an.

Das ist der Preis, den ein Haushalt seinem Versorger zurzeit bezahlt. Preiserhöhungen für die über die 2.900 kWh hinausgehende Menge sind zulässig. Gelten soll die „Preisbremse“ ab Dezember dieses Jahres für einen bisher nicht bekannten Zeitraum. Die jährliche Kostenverminderung für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresbedarf wird mit rund 500 Euro beziffert.

Angeblich will die Regierung die wesentlichsten Punkte der „Preisbremse“ bei ihrer Sitzung am 7. September beschließen. In der Folge wird ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet und zur Begutachtung ausgesandt. Finanziert wird die „Preisbremse“ mit rund 2,5 Mrd. Euro aus dem Bundesbudget. Auch für Unternehmen werden Entlastungen erarbeitet, voraussichtlich in Form eines Direktzuschusses.

Lob von der E-Wirtschaft

Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie sprach von einer „unbürokratischen und kundenfreundlichen Lösung“. Die Kundinnen und Kunden bräuchten keinen Antrag zu stellen, um in den Genuss der „Preisbremse“ zu kommen: „Das vereinfacht die Abwicklung aus Kundensicht sehr“, konstatierte Generalsekretärin Barbara Schmidt. Den Zeitplan für die Einführung der „Preisbremse“ bezeichnete Schmidt als „ambitioniert“. Etliche Detailfragen seien noch offen. Ferner müssten die Stromversorger eventuell ihre Abrechnungssysteme umstellen. „Die Unternehmen der E-Wirtschaft werden aber alles daransetzen, um die Umsetzung möglich zu machen“, versicherte Schmidt.

Auch die Arbeiterkammer, die Aufgaben im Bereich des Konsumentenschutzes wahrnimmt, reagierte positiv. Die bislang bekannten Eckpunkte der „Preisbremse“ entsprächen „grundsätzlich“ ihren Vorstellungen. Allerdings müssten einkommensschwache Haushalte besonders entlastet werden, etwa durch eine „Ausweitung der begünstigten Strommenge oder einen niedrigeren Strompreis“. Wünschenswert wäre, diesen „Strompreisdeckel Plus“ den rund 780.000 Haushalten zu gewähren, die laut dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) von den Ökostromkosten befreit sind.

Zu spät, zu wenig, unökologisch

Kritik kam dagegen von der Opposition. Den Sozialdemokraten zufolge wird die Entlastung erst im Winter wirksam und ist „überdies viel zu gering“. Auch betrifft sie nur Strom, nicht aber Erdgas, obwohl die Gaskosten bei vielen Haushalten rund drei Viertel des Energiepreisanstiegs der vergangenen Monate ausmachen. Hinzu komme, dass die „Preisbremse“ aus dem Budget und damit letztlich von den Kundinnen und Kunden selbst bezahlt werde.

Als „unsozial und klimaschädlich“ bezeichnete die regierungskritische Organisation Attac die Pläne der Regierung. So übersteige der begünstigte Verbrauch von 2.900 kWh den bei 1.500 kWh liegenden Durchschnittsbedarf „kleiner“ Haushalte bei weitem. Daher bestehe kein Anreiz, sparsam mit Strom umzugehen.

Montag, 5.09.2022, 16:08 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.