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Energie & Management > Österreich -  Regierung beschließt
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

 Regierung beschließt "Stromkostenbremse"

Wie angekündigt, bezahlen Haushalte für ein Strom-„Grundkontingent“ von 2.900 kWh/Jahr ab 1. Dezember zehn Cent/kWh. Für sozial Schwache gibt es zusätzliche Unterstützungen.
Die angekündigte „Stromkostenbremse“ hat Österreichs Bundesregierung in ihrer Sitzung am 7. September beschlossen. Laut dem Ministerratsvortrag werden für jeden Haushalt die Kosten für ein jährliches „Grundkontingent“ an Strom von maximal 2.900 kWh oder etwa 80 % des durchschnittlichen Strombedarfs eines Haushalts gefördert. Für dieses Kontingent fällt ein Preis von zehn Cent/kWh an, verglichen mit etwa 17 Cent/kWh, die zurzeit im österreichischen Durchschnitt zu bezahlen sind.

Die zehn Cent entsprechen der Regierung zufolge dem „Vorkrisen-Preisniveau“. Allfälliger Mehrbedarf über das Grundkontingent hinaus „unterliegt weiterhin dem vertraglich vereinbarten Energiepreis“, heißt es im Ministerratsvortrag: „Dadurch sind sowohl Energiesparanreize als auch Marktpreiswirkungen gegeben.“ Die mutmaßliche jährliche Ersparnis für einen durchschnittlichen Haushalt beziffert die Regierung mit rund 500 Euro.

Ausdrücklich verweist die Koalition aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen auf die „unbürokratische“ Abwicklung: Ein Antrag ist nicht notwendig. Stattdessen wird die „Stromkostenbremse“ automatisch bei der Stromrechnung berücksichtigt. Sozial schwache Haushalte erhalten eine zusätzliche Förderung: Für sie übernimmt der Bund 75 % der Stromnetzgebühren bis zu einer Obergrenze von 200 Euro/Jahr. Berechnet ist die „Kostenbremse“ auf Haushalte mit bis zu drei Personen. Leben in einem Haushalt mehr Menschen, kann der damit verbundene höhere Strombedarf mittels Antrag geltend gemacht werden und findet bei der „Kostenbremse“ Berücksichtigung. Details dazu werden im Ministerratsvortrag nicht genannt.

In Kraft treten soll die „Kostenbremse“ am 1. Dezember, außer Kraft treten mit Ablauf des 30. Juni 2024. Im Herbst werden die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen. Die Belastung für das Bundesbudget bezifferte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bei einer Pressekonferenz nach der Ministerratssitzung mit rund drei bis vier Mrd. Euro: „Natürlich macht mir die Finanzierung Sorgen. Aber wir leben in außerordentlichen Zeiten. Es geht um menschliche Existenzen und um die Kaufkraft, die wir jetzt stärken müssen. Irgendwann müssen wir freilich zu einem nachhaltigen Budget zurückkehren.“

Ausdrücklich dankte Brunner der österreichischen Elektrizitätswirtschaft, deren Vertreter die unterschiedlichen Vorschläge zur „Kostenbremse“ mit den zuständigen Fachleuten der Regierung analysierten und auf ihre Umsetzbarkeit prüften. Angekündigt werden im Ministerratsvortrag auch „Maßnahmen zur Abfederung höherer Energiepreise bei Unternehmen“. Die Regierung versichert, diese „zeitnah finalisieren“ zu wollen.

Im Vorfeld der Ministerratssitzung hatte der Klubchef der Sozialdemokraten (SPÖ) im Bundesparlament, Jörg Leichtfried, die geplanten Maßnahmen heftig kritisiert. Diese würden „aus Steuergeldern finanziert“ und damit letztlich von den Stromkundinnen und -kunden selbst bezahlt. Eine Abschöpfung der angeblichen „Übergewinne“ der Energieunternehmen finde dagegen nicht statt. Auch habe die Regierung ihre „Kostenbremse“ nicht mit der Opposition abgestimmt: „Dabei sollte es in Krisen doch selbstverständlich sein, breite Mehrheiten zu suchen. Für mich wäre es das jedenfalls.“

Tatsache ist, dass die Regierung die Stimmen der Opposition nicht benötigt, um die Maßnahmen für ihre „Kostenbremse“ im Parlament zu beschließen. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) konterte nach dem Ministerrat: „Ich bin diese Debatten leid. Da heißt es immer: ‚Zu wenig, zu spät, zu irgendetwas‘. Und wenn wir dann etwas tun, sagen genau dieselben Leute, das sei auch wieder falsch.“

Mittwoch, 7.09.2022, 15:27 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
 Regierung beschließt "Stromkostenbremse"
Wie angekündigt, bezahlen Haushalte für ein Strom-„Grundkontingent“ von 2.900 kWh/Jahr ab 1. Dezember zehn Cent/kWh. Für sozial Schwache gibt es zusätzliche Unterstützungen.
Die angekündigte „Stromkostenbremse“ hat Österreichs Bundesregierung in ihrer Sitzung am 7. September beschlossen. Laut dem Ministerratsvortrag werden für jeden Haushalt die Kosten für ein jährliches „Grundkontingent“ an Strom von maximal 2.900 kWh oder etwa 80 % des durchschnittlichen Strombedarfs eines Haushalts gefördert. Für dieses Kontingent fällt ein Preis von zehn Cent/kWh an, verglichen mit etwa 17 Cent/kWh, die zurzeit im österreichischen Durchschnitt zu bezahlen sind.

Die zehn Cent entsprechen der Regierung zufolge dem „Vorkrisen-Preisniveau“. Allfälliger Mehrbedarf über das Grundkontingent hinaus „unterliegt weiterhin dem vertraglich vereinbarten Energiepreis“, heißt es im Ministerratsvortrag: „Dadurch sind sowohl Energiesparanreize als auch Marktpreiswirkungen gegeben.“ Die mutmaßliche jährliche Ersparnis für einen durchschnittlichen Haushalt beziffert die Regierung mit rund 500 Euro.

Ausdrücklich verweist die Koalition aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen auf die „unbürokratische“ Abwicklung: Ein Antrag ist nicht notwendig. Stattdessen wird die „Stromkostenbremse“ automatisch bei der Stromrechnung berücksichtigt. Sozial schwache Haushalte erhalten eine zusätzliche Förderung: Für sie übernimmt der Bund 75 % der Stromnetzgebühren bis zu einer Obergrenze von 200 Euro/Jahr. Berechnet ist die „Kostenbremse“ auf Haushalte mit bis zu drei Personen. Leben in einem Haushalt mehr Menschen, kann der damit verbundene höhere Strombedarf mittels Antrag geltend gemacht werden und findet bei der „Kostenbremse“ Berücksichtigung. Details dazu werden im Ministerratsvortrag nicht genannt.

In Kraft treten soll die „Kostenbremse“ am 1. Dezember, außer Kraft treten mit Ablauf des 30. Juni 2024. Im Herbst werden die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen. Die Belastung für das Bundesbudget bezifferte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bei einer Pressekonferenz nach der Ministerratssitzung mit rund drei bis vier Mrd. Euro: „Natürlich macht mir die Finanzierung Sorgen. Aber wir leben in außerordentlichen Zeiten. Es geht um menschliche Existenzen und um die Kaufkraft, die wir jetzt stärken müssen. Irgendwann müssen wir freilich zu einem nachhaltigen Budget zurückkehren.“

Ausdrücklich dankte Brunner der österreichischen Elektrizitätswirtschaft, deren Vertreter die unterschiedlichen Vorschläge zur „Kostenbremse“ mit den zuständigen Fachleuten der Regierung analysierten und auf ihre Umsetzbarkeit prüften. Angekündigt werden im Ministerratsvortrag auch „Maßnahmen zur Abfederung höherer Energiepreise bei Unternehmen“. Die Regierung versichert, diese „zeitnah finalisieren“ zu wollen.

Im Vorfeld der Ministerratssitzung hatte der Klubchef der Sozialdemokraten (SPÖ) im Bundesparlament, Jörg Leichtfried, die geplanten Maßnahmen heftig kritisiert. Diese würden „aus Steuergeldern finanziert“ und damit letztlich von den Stromkundinnen und -kunden selbst bezahlt. Eine Abschöpfung der angeblichen „Übergewinne“ der Energieunternehmen finde dagegen nicht statt. Auch habe die Regierung ihre „Kostenbremse“ nicht mit der Opposition abgestimmt: „Dabei sollte es in Krisen doch selbstverständlich sein, breite Mehrheiten zu suchen. Für mich wäre es das jedenfalls.“

Tatsache ist, dass die Regierung die Stimmen der Opposition nicht benötigt, um die Maßnahmen für ihre „Kostenbremse“ im Parlament zu beschließen. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) konterte nach dem Ministerrat: „Ich bin diese Debatten leid. Da heißt es immer: ‚Zu wenig, zu spät, zu irgendetwas‘. Und wenn wir dann etwas tun, sagen genau dieselben Leute, das sei auch wieder falsch.“

Mittwoch, 7.09.2022, 15:27 Uhr
Klaus Fischer

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