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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinen am 28. April verkündeten Beschlüssen zur Vergütung von Kraftwerkseinsätzen für Redispatch-Maßnahmen die bisherige Praxis der Bundesnetzagentur für rechtswidrig erklärt – die Kraftwerksbetreiber können mit mehr Geld rechnen. Eine Analyse von Christian von Hammerstein*.
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2012 in nur sechs Monaten versucht, die Regelungen für strombedingte Redispatch-Maßnahmen neu zu erfinden. Das war ganz offensichtlich ein Schnellschuss. Zahlreiche Kraftwerksbetreiber sind gegen die beiden Festlegungen gerichtlich vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat bereits in der mündlichen Verhandlung im Januar 2015 kein gutes Haar an den Vo
Donnerstag, 30.04.2015, 13:22 Uhr
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