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Energie & Management > Recht - Rechtsstreit um Steinkohlekraftwerk Lünen ist beigelegt
Der Rechtsstreit um das Kraftwerk Lünen ist endgültig beigelegt. Quelle: Trianel
Recht

Rechtsstreit um Steinkohlekraftwerk Lünen ist beigelegt

Die Genehmigung für das Trianel-Kohlekraftwerk Lünen ist jetzt endgültig rechtskräftig. Der Rechtsstreit hat insgesamt 15 Jahre gedauert.
Die Prozessserie um die immissionsrechtliche Genehmigung des Kohlekraftwerks Lünen ist beendet. Wie Betreiber Trianel mitteilt, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rahmen eines Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster um die Betriebsgenehmigung und den entsprechenden Vorbescheid eine Erledigungserklärung abgegeben. Was bedeutet, dass die im Jahr 2013 erteilte Genehmigung nach einer 15 Jahre dauernden Auseinandersetzung jetzt endgültig rechtskräftig ist.

„Mit dieser Erledigungserklärung ist endlich Rechtssicherheit eingetreten. Die beiden Termine zur mündlichen Verhandlung am 16. und 20. Januar 2023 haben gezeigt, dass unser Kraftwerk seit der ersten Betriebsstunde alle immissions- und naturschutzrechtlichen Auflagen erfüllt“, erklärt Stefan Paul, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG. Im Sinne der Prozessökonomie begrüße man das vom Gericht angeregte Vorgehen und habe der Erklärung daher zugestimmt.

Das Trianel-Steinkohle-Kraftwerk in Lünen war 2013 in Betrieb gegangen. Gegen die Betriebsgenehmigung hatte der BUND geklagt. Das OVG wies die Klage 2016 ab. Dagegen hatte der BUND Revision eingelegt. Das dann zuständige Bundesverwaltungsgericht hob im Mai 2019 das OVG-Urteil auf und verwies das Verfahren an das OVG zurück.
 
 
Bei den Terminen am 16. und 20. Januar hat das OVG erneut über die Betriebsgenehmigung verhandelt. Am Abend des zweiten Verhandlungstages regte der 8. Senat eine übereinstimmende Erledigungserklärung an.

Der 750-MW-Block Lünen mit einer Fernwärme-Auskopplung von 35 MW gilt mit einem Wirkungsgrad von 45,95 Prozent als eine der effizientesten Anlagen in Europa. „Durch den hohen Wirkungsgrad und Filteranlagen auf dem neuesten Stand der Technik hat das Kraftwerk wesentlich geringere Emissionen als veraltete Kraftwerke, die in Deutschland teilweise noch in Betrieb sind“, heißt es dazu seitens Trianel.

Lünen ist außerdem das erste Steinkohlekraftwerk, bei dem ausschließlich Stadtwerke und regionale Energieversorger gemeinsam Bauherren, Eigentümer und Betreiber sind.

Montag, 23.01.2023, 18:40 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Recht - Rechtsstreit um Steinkohlekraftwerk Lünen ist beigelegt
Der Rechtsstreit um das Kraftwerk Lünen ist endgültig beigelegt. Quelle: Trianel
Recht
Rechtsstreit um Steinkohlekraftwerk Lünen ist beigelegt
Die Genehmigung für das Trianel-Kohlekraftwerk Lünen ist jetzt endgültig rechtskräftig. Der Rechtsstreit hat insgesamt 15 Jahre gedauert.
Die Prozessserie um die immissionsrechtliche Genehmigung des Kohlekraftwerks Lünen ist beendet. Wie Betreiber Trianel mitteilt, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rahmen eines Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster um die Betriebsgenehmigung und den entsprechenden Vorbescheid eine Erledigungserklärung abgegeben. Was bedeutet, dass die im Jahr 2013 erteilte Genehmigung nach einer 15 Jahre dauernden Auseinandersetzung jetzt endgültig rechtskräftig ist.

„Mit dieser Erledigungserklärung ist endlich Rechtssicherheit eingetreten. Die beiden Termine zur mündlichen Verhandlung am 16. und 20. Januar 2023 haben gezeigt, dass unser Kraftwerk seit der ersten Betriebsstunde alle immissions- und naturschutzrechtlichen Auflagen erfüllt“, erklärt Stefan Paul, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG. Im Sinne der Prozessökonomie begrüße man das vom Gericht angeregte Vorgehen und habe der Erklärung daher zugestimmt.

Das Trianel-Steinkohle-Kraftwerk in Lünen war 2013 in Betrieb gegangen. Gegen die Betriebsgenehmigung hatte der BUND geklagt. Das OVG wies die Klage 2016 ab. Dagegen hatte der BUND Revision eingelegt. Das dann zuständige Bundesverwaltungsgericht hob im Mai 2019 das OVG-Urteil auf und verwies das Verfahren an das OVG zurück.
 
 
Bei den Terminen am 16. und 20. Januar hat das OVG erneut über die Betriebsgenehmigung verhandelt. Am Abend des zweiten Verhandlungstages regte der 8. Senat eine übereinstimmende Erledigungserklärung an.

Der 750-MW-Block Lünen mit einer Fernwärme-Auskopplung von 35 MW gilt mit einem Wirkungsgrad von 45,95 Prozent als eine der effizientesten Anlagen in Europa. „Durch den hohen Wirkungsgrad und Filteranlagen auf dem neuesten Stand der Technik hat das Kraftwerk wesentlich geringere Emissionen als veraltete Kraftwerke, die in Deutschland teilweise noch in Betrieb sind“, heißt es dazu seitens Trianel.

Lünen ist außerdem das erste Steinkohlekraftwerk, bei dem ausschließlich Stadtwerke und regionale Energieversorger gemeinsam Bauherren, Eigentümer und Betreiber sind.

Montag, 23.01.2023, 18:40 Uhr
Günter Drewnitzky

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