Bild: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat Beschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, das eine Neufestlegung der Eigenkapitalzinssätze der Netzbetreiber verlangt.
„Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. In einer Mitteilung der Behörde bezeichnet er sie als „Anwalt der Verbraucher“. Notwendige Infrastrukturinvestitionen müssten zwar
Mittwoch, 25.04.2018, 14:41 Uhr
Fritz Wilhelm
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