Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Nawaro Bioenergie AG auf einstweiliges Aussetzen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wegen des neu definierten Anlagenbegriffs abgewiesen.
„Damit steht noch nicht fest, wie das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde entscheiden wird. Eine Begründung des gerichtlichen Beschlusses steht noch aus", sagte Georg Stieler, Assistent des Vorstands der Nawaro Bioenergie AG, auf Anfrage von powernews. org. Das Leipziger Unternehmen hatte zwischen November 2006 und Dezember 2007 bei Penkun 40 Biogasanlagen mit jeweils
Dienstag, 24.02.2009, 13:32 Uhr
Michael Pecka
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