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Energie & Management > Smart Meter - Rechtssicherheit im Stufenrollout und Stärkung systemischer Lösungen
Bild: Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter Bild: EVM, Sascha Ditscher
Smart Meter

Rechtssicherheit im Stufenrollout und Stärkung systemischer Lösungen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf das OVG-Urteil zum Smart Meter Rollout reagiert. Wir haben dazu einige Reaktionen zusammengetragen, zum Beispiel von PPC-Chef Ingo Schönberg*.
Aktuell wird viel über Klimaschutz diskutiert. Aber Ziele müssen durch Maßnahmen unterlegt werden. In der Politik gehen die diskutierten Maßnahmen im Stromsektor leider nicht über den Anteil des EEG-Stroms und den Wunsch nach mehr E-Mobilität hinaus. Das Fundament auf dem all diese Maßnahmen aufsetzen, nämlich die Bereitstellung eins digitalisierten Stromnetzes und das Thema Versorgungssicherheit, bekommen in der Diskussion viel zu wenig Raum.

Entscheidend ist es, durch einen beschleunigten Rollout von Smart-Meter-Gateways die Integration der Erneuerbaren in das Stromnetz und damit das Erreichung der Klimaziele betrieblich zu ermöglichen und damit auch weiterhin die Versorgungssicherheit in einem sich wandelnden Energiesystem zu gewährleisten.

Auch wenn der Eilbeschluss des OVG Münster vom März 2021 nur für eine kleine Gruppe von Anwendern Wirkung entfaltet hat, so belegte er doch, dass zur gewollten Umsetzung eines nach Anwendungsfällen gestaffelten Rollouts die Rechtssicherheit hierfür durch Anpassungen am Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gestärkt werden muss.
 
Die angekündigten Konkretisierungen und Schärfungen im MsbG sorgen für Klarheit und bieten wieder Rechtssicherheit im Rollout intelligenter Messsysteme. Zudem schaffen sie nachhaltig den notwendigen Freiraum zur systemischen Ausgestaltung innovativer Lösungen für Endkunden und Netzsteuerung. Zusätzlich werden begleitend viele Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei Zertifizierungen, Updates und formalen Prozessen angestoßen.

Mit der, nun bereits in diesem Jahr vorgesehenen, zusätzlichen BSI TR-Zertifizierung auf Basis der Mindestanforderungen wird nun auch formal der vom OVG geforderte Nachweis erbracht, dass heutige Smart Meter Gateways die Anforderungen des MsbG erfüllen. Mit der Novelle wird die zentrale Forderung der Branche, einen auf Anwendungsfällen fokussierten Rollout mit stufenweiser Freigabe durch das BSI vorzusehen, deutlich klarer formuliert. Auch die offensichtliche aber bisher im Gesetz noch nicht eindeutig genug formulierte Nutzung eines systemischen Ansatzes bei der Digitalisierung und bei Diensten wird in der Novelle bereits in den Definitionen sichtbarer gemacht. Die Anpassungen ermöglichen mehr Flexibilität bei der effizienten Umsetzung von Steuerungsvorgängen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sowie mehr Gestaltungspielraum für innovative Mehrwertdienste.

Gerade die Unsicherheit durch das OVG-Urteil Urteil hat bei einigen Kunden Investitionen eingebremst und den dringend notwendigen Hochlauf des Rollouts in diesem Jahr belastet. Mit der Bestandschutzklausel §19 (6) wird nicht nur mehr Sicherheit für aktuelle Einbauten geschaffen, sondern auch für die Zukunft Lösungswege „für den Fall-der-Fälle“ vorskizziert. Sollten entlang des Stufenplans und nach der Freigabe neuer Einbaugruppen erneut juristische Probleme auftreten, so ermöglicht der neue §19 (6) Investitionssicherheit für die Fortsetzung des Rollouts in der betroffenen Einbaugruppe und ausreichend Zeit für etwaige Anpassungen der Technik.


*Ingo Schönberg ist Vorstandsvorsitzender der Power Plus Communications AG. Das Unternehmen hat als erster Anbieter von Smart Meter Gateways das Zertifizierungsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durchlaufen und auch das anschließende Re-Zertifizierungsverfahren. Dabei ging es um die Erweiterung des Funktionsumfangs der Geräte durch ein Software Update.

Dienstag, 18.05.2021, 02:03 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - Rechtssicherheit im Stufenrollout und Stärkung systemischer Lösungen
Bild: Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter Bild: EVM, Sascha Ditscher
Smart Meter
Rechtssicherheit im Stufenrollout und Stärkung systemischer Lösungen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf das OVG-Urteil zum Smart Meter Rollout reagiert. Wir haben dazu einige Reaktionen zusammengetragen, zum Beispiel von PPC-Chef Ingo Schönberg*.
Aktuell wird viel über Klimaschutz diskutiert. Aber Ziele müssen durch Maßnahmen unterlegt werden. In der Politik gehen die diskutierten Maßnahmen im Stromsektor leider nicht über den Anteil des EEG-Stroms und den Wunsch nach mehr E-Mobilität hinaus. Das Fundament auf dem all diese Maßnahmen aufsetzen, nämlich die Bereitstellung eins digitalisierten Stromnetzes und das Thema Versorgungssicherheit, bekommen in der Diskussion viel zu wenig Raum.

Entscheidend ist es, durch einen beschleunigten Rollout von Smart-Meter-Gateways die Integration der Erneuerbaren in das Stromnetz und damit das Erreichung der Klimaziele betrieblich zu ermöglichen und damit auch weiterhin die Versorgungssicherheit in einem sich wandelnden Energiesystem zu gewährleisten.

Auch wenn der Eilbeschluss des OVG Münster vom März 2021 nur für eine kleine Gruppe von Anwendern Wirkung entfaltet hat, so belegte er doch, dass zur gewollten Umsetzung eines nach Anwendungsfällen gestaffelten Rollouts die Rechtssicherheit hierfür durch Anpassungen am Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gestärkt werden muss.
 
Die angekündigten Konkretisierungen und Schärfungen im MsbG sorgen für Klarheit und bieten wieder Rechtssicherheit im Rollout intelligenter Messsysteme. Zudem schaffen sie nachhaltig den notwendigen Freiraum zur systemischen Ausgestaltung innovativer Lösungen für Endkunden und Netzsteuerung. Zusätzlich werden begleitend viele Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei Zertifizierungen, Updates und formalen Prozessen angestoßen.

Mit der, nun bereits in diesem Jahr vorgesehenen, zusätzlichen BSI TR-Zertifizierung auf Basis der Mindestanforderungen wird nun auch formal der vom OVG geforderte Nachweis erbracht, dass heutige Smart Meter Gateways die Anforderungen des MsbG erfüllen. Mit der Novelle wird die zentrale Forderung der Branche, einen auf Anwendungsfällen fokussierten Rollout mit stufenweiser Freigabe durch das BSI vorzusehen, deutlich klarer formuliert. Auch die offensichtliche aber bisher im Gesetz noch nicht eindeutig genug formulierte Nutzung eines systemischen Ansatzes bei der Digitalisierung und bei Diensten wird in der Novelle bereits in den Definitionen sichtbarer gemacht. Die Anpassungen ermöglichen mehr Flexibilität bei der effizienten Umsetzung von Steuerungsvorgängen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sowie mehr Gestaltungspielraum für innovative Mehrwertdienste.

Gerade die Unsicherheit durch das OVG-Urteil Urteil hat bei einigen Kunden Investitionen eingebremst und den dringend notwendigen Hochlauf des Rollouts in diesem Jahr belastet. Mit der Bestandschutzklausel §19 (6) wird nicht nur mehr Sicherheit für aktuelle Einbauten geschaffen, sondern auch für die Zukunft Lösungswege „für den Fall-der-Fälle“ vorskizziert. Sollten entlang des Stufenplans und nach der Freigabe neuer Einbaugruppen erneut juristische Probleme auftreten, so ermöglicht der neue §19 (6) Investitionssicherheit für die Fortsetzung des Rollouts in der betroffenen Einbaugruppe und ausreichend Zeit für etwaige Anpassungen der Technik.


*Ingo Schönberg ist Vorstandsvorsitzender der Power Plus Communications AG. Das Unternehmen hat als erster Anbieter von Smart Meter Gateways das Zertifizierungsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durchlaufen und auch das anschließende Re-Zertifizierungsverfahren. Dabei ging es um die Erweiterung des Funktionsumfangs der Geräte durch ein Software Update.

Dienstag, 18.05.2021, 02:03 Uhr
Fritz Wilhelm

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