Für jeden vom EU-Emissionshandelssystem betroffenen Anlagenbetreiber stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten er hat, seine Interessen im Hinblick auf die Zuteilung der handelbaren Emissions-Berechtigungen geltend zu machen. Ulrich Ellinghaus und Peter Ebsen* erläutern die rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Festlegungen des nationalen Allokationsplans (NAP) und die daraus jeweils folgenden Zuteilungs-Entscheidungen vorzugehen.
Den Anlagenbetreibern stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, um ihre Interessen bei der Zuteilung der Emissionsberechtigungen zu wahren. Sie können den deutschen NAP und die NAP der anderen Mitgliedstaaten gegenüber der EU-Kommission rügen. Die Anlagenbetreiber können und sollten die Zuteilungsanträge optimieren. Außerdem können sie gegen die ihnen gegenüber ergehenden Zuteilungsentscheidung
Donnerstag, 13.05.2004, 08:48 Uhr
Redaktion
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