Bild: Mibrag
Eine Enteignung von Grundstückseigentümern zugunsten der Ausweitung des Braunkohletagebaus ist nur dann mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, wenn sie dem Gemeinwohl dient.
Nun ist es offiziell: Verschiedene Umweltverbände, ein betroffener Anwohner und eine Bürgerinitiative haben gegen die Genehmigung zur Erweiterung des sächsischen Braunkohletagebaus Nochten II Klage eingereicht. Der Energiekonzern Vattenfall plant die Erschließung eines neuen Abbaugebietes im ostsächsischen Landkreis Görlitz und will dort ab 2025 etwa 300 Mio. t Braunkohle fördern.Unterstüt
Donnerstag, 21.08.2014, 10:06 Uhr
Kai Eckert
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