Für eine bessere Koordination von Energiewirtschafts- und Planungsrecht beim Bau von Leitungen plädiert Hanna Schroeder-Czaja*.
Bei der Netzanbindung von Erzeugungsanlagen bedarf es einer Koordination zwischen dem Energiewirtschafts- und dem Planungsrecht. An dieser ganzheitlichen Betrachtung fehlt es bislang.
Über den Netzanschlusspunkt entscheidet der Netzbetreiber - aufgrund eines Anschlussbegehrens des Anschlussnehmers - nach rein energiewirtschaftlichen und -rechtlichen Gesichtspunkten. Maßgeblich sind
Dienstag, 31.03.2009, 14:56 Uhr
Redaktion
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