Die Bundesregierung könnte mit ihren Plänen Probleme bekommen, Zusatzgewinne aus einer Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke in einen Fonds fließen zu lassen und daraus die Entwicklung erneuerbarer Technologien zu fördern, besagt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags.
Laut diesem Gutachten sei es unzulässig, die abgeschöpften Erträge für den Ausbau von erneuerbaren Energien zu verwenden, berichtet die Deutsche Nachrichtenagentur. Das Geld aus einem solchen Fonds müsste vielmehr zweckgebunden für Belange der Kernkraftnutzung ausgegeben werden.
In dem Gutachten, das der SPD-Abgeordnete
Dienstag, 20.07.2010, 14:43 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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