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Energie & Management > Recht - Rechteck: Wer kündigt wem die Freundschaft?
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

Rechteck: Wer kündigt wem die Freundschaft?

Die Europäische Kommission hat am 18.12.2013 das förmliche Prüfverfahren gegen das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eröffnet. Und weil die Kommission sowohl die EEG-Umlage als Beihilfe einstuft als auch die diese wieder reduzierende besondere Ausgleichsregelung (BesAR), fragen sich Ines Zenke und Martin Riedel*, was hier eigentlich los ist.
Die Kommission eröffnete Ende vergangenen Jahres ein förmliches Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik. Der Verdacht lautet, der Förder- und Ausgleichsmechanismus des EEG 2012 sowie die Teilentlastungen der Industrie durch die BesAR seien Beihilfen. Während EEG-Anlagenbetreiber die Entwicklungen bislang zumeist nur skeptisch verfolgen – immerhin stuft die Kommission die Fördertarife und

Freitag, 31.01.2014, 09:29 Uhr
Redaktion
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Die Europäische Kommission hat am 18.12.2013 das förmliche Prüfverfahren gegen das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eröffnet. Und weil die Kommission sowohl die EEG-Umlage als Beihilfe einstuft als auch die diese wieder reduzierende besondere Ausgleichsregelung (BesAR), fragen sich Ines Zenke und Martin Riedel*, was hier eigentlich los ist.
Die Kommission eröffnete Ende vergangenen Jahres ein förmliches Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik. Der Verdacht lautet, der Förder- und Ausgleichsmechanismus des EEG 2012 sowie die Teilentlastungen der Industrie durch die BesAR seien Beihilfen. Während EEG-Anlagenbetreiber die Entwicklungen bislang zumeist nur skeptisch verfolgen – immerhin stuft die Kommission die Fördertarife und

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