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Die novellierte Anreizregulierungsverordnung wird wohl in Kürze in Kraft treten. Stefan Missling* erläutert das Kernelement der Novelle – den Kapitalkostenabgleich.
Die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) ist nach intensivem Ringen endgültig vom Bundeskabinett am 3. August beschlossen worden und wird voraussichtlich in Kürze in Kraft treten.Das Kernelement der Novelle stellt der jährliche Abgleich der Kapitalkosten auf Basis tatsächlicher Investitionen und Abschreibungen (Kapi
Freitag, 9.09.2016, 11:04 Uhr
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