Für den flächendeckenden Einsatz von intelligenten Messgeräten fehlt noch immer ein vernünftiger Rechtsrahmen, betont Jost Eder*.
In kaum einem anderen Bereich des Energierechts bestehen ähnlich gravierende Zielkonflikte zwischen nationalen rechtlichen Vorgaben, europäischen Verpflichtungen und politischen Zielsetzungen wie im Bereich des Zähler- und Messwesens. Bereits im Jahr 2008 wurde das Zähler- und Messwesen vollständig für den Wettbewerb geöffnet (§ 21b EnWG). Doch die bisher dazu ergangenen weiteren Regelunge
Freitag, 26.02.2010, 13:21 Uhr
Redaktion
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