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Die BNetzA hat das Verfahren zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode eröffnet. Was dies bedeutet, erläutern Stefan Missling und Heiko Lange*.
Jeder Geldgeber eines Unternehmens erwartet eine wettbewerbsfähige und dem Branchenrisiko entsprechende Verzinsung des von ihm eingesetzten Kapitals. Normalerweise regelt sich die zu erzielende Verzinsung je nach Branche und allgemeinem Zinsniveau über den Markt. Im energiewirtschaftlichen Regulierungsrecht besteht nun die Besonderheit, dass die Marktmechanismen für Netzbetreiber, die in einem &bd
Dienstag, 26.07.2016, 09:31 Uhr
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