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Es gibt Änderungen beim Regulierungskonto: Es muss nun ein Antrag auf dessen Auflösung gestellt werden. Die sich abzeichnenden Umsetzungsschwierigkeiten erörtert Stefan Missling*.
Mit der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), in Kraft seit dem 17. September 2016, haben sich Änderungen zur Verfahrensweise beim Regulierungskonto gemäß § 5 ARegV ergeben. Neu ist, dass die Netzbetreiber die schon bislang von ihnen aufbereiteten, der Regulieru
Mittwoch, 18.01.2017, 10:41 Uhr
Redaktion
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