Quelle: E&M
Die Bundesnetzagentur hat erste Regelungen zu Netzentgelten und Refinanzierung eines Wasserstoff-Kernnetzes getroffen. Wie dies ausgestaltet werden soll, erläutert Stefan Missling*.
Die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat erste Regelungen getroffen, wie das Wasserstoff-Kernnetz bis zum Jahr 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden soll. Wasserstoff gilt als zentraler Baustein für eine fossilfreie Energieversorgung und Industrieproduktion und ist damit zum Hoffnungsträger einer erfolgreichen Energiewende avanciert. Für die bundesweite Nutzung dieses Ein
Dienstag, 13.08.2024, 13:59 Uhr
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