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Überlegungen aus rechtlicher Perspektive geben die beiden Rechtsanwälte Martin Altrock und Wieland Lehnert*.
Keine Diskussion zur Zukunft von Erneuerbare-Energien-Anlagen vergeht, ohne dass das Buzzword „PPA“ fehlen darf. Aber was verbirgt sich eigentlich konkret hinter diesem Begriff und was bedeutet ein PPA rechtlich für die Betreiber von EE-Anlagen und für die Vermarkter von Strom?Power Purchase Agreement (PPA) bedeutet zunächst nichts anderes als Stromkaufvertrag oder Stromlieferv
Donnerstag, 25.04.2019, 10:43 Uhr
Redaktion
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