Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Läuft ein Strom- oder Gaskonzessionsvertrag aus und gerät eine Gemeinde in einen vertragslosen Zustand, besteht per Gesetz für ein Jahr die Pflicht des Altkonzessionärs zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Konzessionsabgaben fort. Was danach kommt, erläutern Astrid Meyer-Hetling und Dennis Tischmacher*.
Muss ein Altkonzessionär weiter für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege durch seine Versorgungsanlagen zahlen, wenn sein Konzessionsvertrag mit der Gemeinde schon mehr als ein Jahr abgelaufen ist?Diese Frage stellen sich bundesweit viele Gemeinden, die etwa aufgrund eines stockenden Konzessions- oder Netzübernahmeverfahrens in einem vertragslosen Zustand sind. Wegen der vielen ungeklärte
Montag, 22.06.2015, 09:13 Uhr
Redaktion
© 2023 Energie & Management GmbH