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Das IT-Sicherheitsgesetz gibt es jetzt als Referentenentwurf. Jost Eder und Alexander Bartsch* raten, sich damit und mit dem IT-Sicherheitskatalog der Netzagentur, bald auseinanderzusetzen.
Das Bundesinnenministerium hat am 19.8.2014 den zweiten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, für kritische Infrastrukturen („Kritis“) einen Mindeststandard an IT-Sicherheit festzulegen. Kernforderung ist, dass Betreiber von Kritis „angemessene organisatorische
Montag, 8.09.2014, 16:16 Uhr
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