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Die Novellierung der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) ist längst überfällig. Zu welchen Problemen dies in der Praxis führt, erläutern Astrid Meyer-Hetling und Dennis Tischmacher*.
Kaum ein Jahr vergeht, ohne dass das Energierecht sich wandelt. Doch eine kleine Verordnung, nur neun Paragraphen lang, entzieht sich dem Erneuerungsdrang hartnäckig: Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Sie regelt die Zulässigkeit und die Bemessung von Konzessionsabgabenzahlungen, die Gemeinden für Strom- beziehungsweise Gaslieferungen in ihrem Gebiet erhalten können. Die ausgebliebene Anpassu
Freitag, 20.05.2016, 12:01 Uhr
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