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Energie & Management > Recht - RechtEck: Kartellrechtlich wenig geklärt in der Fernwärme
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

RechtEck: Kartellrechtlich wenig geklärt in der Fernwärme

Seit einem Jahr gibt es den Abschlussbericht der Sektorenuntersuchung Fernwärme des Bundeskartellamtes (BKartA). Seither hat sich bei der Anwendung des Kartellrechts in der Fernwärme nicht viel getan, meinen Anja Beermann und Stefan Wollschläger* Und das ist die eigentlich gute Nachricht.
Die Sektorenuntersuchung gibt in zahlreichen Facetten einen guten Überblick über die Struktur des Fernwärmesektors. Zu den Preisen einzelner Fernwärmeversorger schweigt der Bericht allerdings. Lediglich ein Fernwärmeversorger wird namentlich benannt, und ihm werden günstige Preise bescheinigt. Aber die anderen? Hierzu verliert der Bericht kein Wort. Wie ging es nach Vorlage des Berich

Donnerstag, 22.08.2013, 11:09 Uhr
Redaktion
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Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
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RechtEck: Kartellrechtlich wenig geklärt in der Fernwärme
Seit einem Jahr gibt es den Abschlussbericht der Sektorenuntersuchung Fernwärme des Bundeskartellamtes (BKartA). Seither hat sich bei der Anwendung des Kartellrechts in der Fernwärme nicht viel getan, meinen Anja Beermann und Stefan Wollschläger* Und das ist die eigentlich gute Nachricht.
Die Sektorenuntersuchung gibt in zahlreichen Facetten einen guten Überblick über die Struktur des Fernwärmesektors. Zu den Preisen einzelner Fernwärmeversorger schweigt der Bericht allerdings. Lediglich ein Fernwärmeversorger wird namentlich benannt, und ihm werden günstige Preise bescheinigt. Aber die anderen? Hierzu verliert der Bericht kein Wort. Wie ging es nach Vorlage des Berich

Donnerstag, 22.08.2013, 11:09 Uhr
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