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Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang haftet der Stromnetzbetreiber für Schäden, die dem Letztverbraucher durch Spannungsschwankungen an seinen Verbrauchsgeräten entstehen? Jan-Hendrik vom Wege* erläutert die Konsequenzen aus einem BGH-Urteil.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss der Netzbetreiber nicht nur jedermann an sein Netz anschließen, sondern hat auch eine möglichst gleichbleibende Spannung und Frequenz zu gewährleisten, um Schäden vorzubeugen. Kommt es trotzdem, etwa aufgrund von Überspannungen, zu Schäden an Geräten des Endverbrauchers, haftet der Netzbetreiber nach bisheriger Auffassung nur bei Vorsatz umfassend; bei leicht
Mittwoch, 7.05.2014, 09:10 Uhr
Redaktion
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