Was aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs für die Ölpreisbindung folgt, erläutern Klaus-Peter Schönrock und Pascal Heßler*.
In der deutschen Gaswirtschaft gibt es seit den 1960er Jahren den ehernen Grundsatz, dass der Gaspreis dem Ölpreis folgt. Diese Ölpreisbindung hatte den Zweck, die Investitionen für Förderung und Transport von Erdgas abzusichern. Zudem wurde damit gewährleistet, dass Gas nicht übermäßig mit Öl konkurrierte.
Die Ölpreisbindung war der Geburtshelfer für die deutsche Gasversorgung. Die
Freitag, 21.05.2010, 12:28 Uhr
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