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Erläuterungen von den Rechtsanwälten Axel Kafka und Julien Wilmes* zu den ersten Entscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Themen Breitbandausbau und Diginetzgesetz.
Acht Monate seit Inkrafttreten des sogenannten DigiNetzG am 10. November 2016 sind vergangen, bis die BNetzA hierzu eine erste Entscheidung getroffen hat. Gegenstand war ein Antrag der Telekom auf Mitverlegung von Speednetrohren gegenüber einer Kommune in einem Gebiet, in welchem diese selbst Hochgeschwindigkeitsnetze ausbaut.Zum Hintergrund: Das DigiNetzG (insbesondere §§ 77a. f
Mittwoch, 4.10.2017, 09:05 Uhr
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