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Gute Nachrichten für die öffentliche Beleuchtung: Zumindest im Bereich der KWK-Umlage bleiben die Kommunen von Zusatzkosten verschont. Martin Riedel, Klaus-Peter Schönrock und Roman Ringwald* erläutern, warum das so ist.
Für die Verminderung der KWK-Umlage sorgt ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 24.4.2013 (Az. VIII ZR 88/12). Gestritten wurde um die Frage, wie viel KWK-Umlage eine Stadt für den Strom zahlen muss, den sie zur Beleuchtung einsetzt. Entscheidende Bezugsgröße ist hierbei die Zahl der Abnahmestellen (vgl. § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG). Der BGH hat entschieden, dass die Beleuchtung
Mittwoch, 29.05.2013, 09:06 Uhr
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