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Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2017 (AÜG) naht sich dem Ende. Nun ist geklärt, wann eine unzulässige Dauerüberlassung vorliegt, so Bernd Günter und Lars von Scheven*.
Viel Zeit ist vergangen, seit sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 17. Dezember 2013 darauf einigte, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu novellieren. Die angekündigten Regelungen schlugen sogleich hohe Wellen – den einen gingen sie zu weit, anderen nicht weit genug. Als am 16.
Donnerstag, 12.05.2016, 13:58 Uhr
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