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Welche Wege es gibt, Preisklauseln in Fernwärmeverträgen zu ändern, schildern Stefan Wollschläger, Regina Zorn und Anja Beermann*.
Klauseln für Kostenelemente sind ein geeignetes Instrument zur Bewahrung des Gleichgewichtes von Preis und Leistung. Der Bundesgerichtshof (BGH) erkennt deren Notwendigkeit und Legitimation in ständiger Rechtsprechung an. Gleichwohl wirft die konkrete Ausgestaltung einer Klausel in der Praxis oftmals Fragen auf, die es auch einmal notwendig machen, eine Klausel zu ändern.Im Fernwärmebereic
Mittwoch, 24.07.2013, 13:55 Uhr
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