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An Ladesäulen für Elektrofahrzeuge wird oft die Ladezeit abgerechnet. Simone Mühe und Christian de Wyl* erläutern die (eich)rechtlichen Konsequenzen.
Beim Aufladen von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Straßenraum oder an Ladesäulen auf Kunden- oder Mitarbeiterparkplätzen zahlt der Nutzer häufig nicht für die geladenen kWh, sondern abgerechnet wird die „Ladezeit“. Tatsächlich kommt es meist gar nicht darauf an, ob Strom fließt, denn in Rechnung gestellt wird in der Regel die Zeit, in der das Fahrzeug mit der Ladeeinrichtung verbunde
Donnerstag, 19.11.2015, 09:43 Uhr
Redaktion
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