Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Die Anlagenbetreiber blicken gespannt auf das Umweltministerium: Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) soll erneuert werden. Miriam Vollmer erklärt den ersten Entwurf.
Anlagenbetreiber haben sich in den vergangenen Jahren daran gewöhnt, dass so gut wie alle wesentlichen Neuerungen auf europäischem Gemeinschaftsrecht beruhen. Oft regelte das Europarecht die Anforderungen an den Anlagenbetrieb gerade im Bereich des Umweltrechts so detailliert, dass dem Gesetzgeber in Berlin bloß die rein technische Umsetzung in deutsches Recht blieb. Entsprechend wurden einige Reg
Montag, 27.07.2015, 09:25 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH